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182 ALGERIEN. wird sich namentlich der norddeutsche Gaumen erst gewöhnen müssen.
Unter den Weinen haben die Weißweine von Médéa und Mascara, die Rot-
und Weißweine von Tlemcen, die Rotweine von Miliana, Margueritte und
Hammam Rhira besonderen Ruf.

In den Kaffeehäusern, wo der Fremde besonders morgens von den
eingeborenen Schuhputzern (cireurs, 10 c.) umschwärmt wird, erhält man
fast nur Getränke. Ein besonders guter Kaffee heißt Nossi-Bey (50 c.).
Deutsche Zeitungen sind so wenig wie in den meisten Gasthöfen auf-
zutreiben
. In den maurischen Cafés kostet die Tasse Kaffee oder Tee 5,
für Fremde oft 10 c. (kein Trinkgeld).

Die größeren Städte haben einige wenige gute Restaurants. Auch
in den besseren Bierhäusern kann man hier meist zu festem Preise (2-4 fr.,
mit Wein oder Bier) oder nach der Karte speisen.

Zigarren sind, da Algerien nicht das französische Tabaksmonopol
hat, wohlfeiler und preiswerter als im Mutterlande. Importierte aus-
ländische
Zigarren kosten für das Kilo 30 fr. Zoll.

Die Post hat dieselben Wertzeichen wie Frankreich. Briefe, auch
im Ortsverkehr, je 20 gr 10, im Weltpostverein 26 c., Postkarten 10 (An-
sichtskarten
ohne Text 5) c. Doppelkarten werden wie Briefe behan-
delt
. Sehr beliebt sind Muster ohne Wert (échantillons; bis 350 gr). Ein-
schreibsendungen
und Telegramme müssen mit Namen und Adresse des
Absenders versehen werden. Postanweisungen und Postpakete sind
kaum zu empfehlen.

In den befestigten Küstenplätzen ist Zeichnen und Photogra-
phieren
teils direkt verboten, teils unerwünscht. Auch im Öffentlichen
Gebrauch von Karten und Plänen ist einige Vorsicht anzuraten. Deutsche
seien dringend davor gewarnt, sich in den oranischen Waffenplätzen mit
deutschen Soldaten der Fremdenlegion (S. 194) anzubiedern. Über den
Verkehr mit Eingeborenen vgl. S. XX. Die öffentliche Sicherheit ist im
allgemeinen dieselbe wie in Europa.

Die Moscheen (S. XXI) sind in Algerien sämtlich staatlich und können
daher außerhalb der Gebetsstunden jederzeit betreten werden. Ein kleines
Trinkgeld (20-50 c.) an die Aufseher ist nur erforderlich, wenn sie Pan-
toffeln
besorgen oder besondere Dienste leisten. Auch in den Moschee-
höfen
ist Rauchverbot.

In den maurischen Bädern (Damenstunden 12-6 Uhr) wird ein
kurzer Einblick mehr als die Benutzung empfohlen.

Literatur (vgl. auch S. VI und 338). Von Geschichts- und kultur-
geschichtlichen
Werken seien genannt: M. Wahl, L’Algérie (5. Aufl., Paris
1908, 5 fr.); Hanoteau et Letourneux, La Kabylie et les coutumes kabyles
(2. Aufl., 8 Bde., Paris 1893, 25 fr.); E. Kühnel, Algerien, in der Samm-
lung
Stätten der Kultur (Leipzig 1909, 3 M); Paul Mohr, Algerien (Ber-
lin
1907, 6 M). Die bedeutendsten kunstgeschichtlichen Arbeiten sind:
Stephane Gsell, Les Monuments antiques de l’Algérie (2 Bde.; Paris 1901,
20 fr.); H. Holtzinger, Timgad und die römische Provinzialarchitektur in
Nordafrika, in der Sammlung Die Baukunst (Berlin und Stuttgart 1900,
4 M); W. et G. Marçais, Les Monuments arabes de Tlemcen (Paris 1901,
vergriffen). Prächtige Schilderungen von Land und Leuten bieten: Guy
de Maupassant’s
Roman Au Soleil (nouv. ed. Paris 1894, fr.) 5 E. Fro-
mentin
, Un été dans le Sahara (Paris 1857), Une année dans le Sahel
(Paris 1859); Colonel Pein, Lettres familières sur l’Algérie (Châlons-sur
Marne 1871, 3 fr.).

Die seit 1884 erscheinende französische Generalstabskarte (Carte d’Al-
gérie
des Service Géographique de l’Armée) liegt bisher nur für die
nördlichen Landesteile vollständig vor: Blätter in 1:50000 fr., in
1:200000 90 c. Seit 1908 erscheint bei Jourdan (S. 229) eine neue amt-
liche
Karte in 1:200000, für den Süden in 1:400000 (1 fr. das Blatt).